Projektförderung

Förderung von Projekten zur Aufführung von Musikwerken mehrerer lebender Musikautor:innen

Die GEMA-Stiftung will im Wesentlichen solchen Projekten helfen, die ohne Förderung durch die GEMA-Stiftung (ggf. zusammen mit ausgewählten anderen Förderern) nicht finanzierbar wären.

Eine Voraussetzung für Fördermaßnahmen ist in der Regel die Mitgliedschaft der beteiligten Musikautoren und -verleger in der GEMA.

Nicht im Förderfokus stehen derzeit Projekte, die sich ausschließlich auf einzelne Musikautor:innen konzentrieren – etwa Kompositionsaufträge, Porträtkonzerte oder biografische Studien. Aufgrund der Vielzahl solcher Anträge liegt der aktuelle Schwerpunkt auf Projekten, die mehreren, lebnden Musikschaffenden zugutekommen. Eine Ausnahme bilden auch hier Persönlichkeiten, die die Stiftung als Erbin eingesetzt haben.

Näheres kann dem Statut des Beirats der GEMA-Stiftung entnommen werden:
> Statut anzeigen

Projekt-Förderungen müssen bei der GEMA-Stiftung schriftlich beantragt werden. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, soweit sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Der Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung (unter Nennung der beteiligten bzw. der in der Programmplanung enthaltenen Musikautoren) sowie eine transparente Budgetplanung (ggf. unter Angabe sonstiger Geldgeber) enthalten.

 

Die Einreichungsfristen für Anträge auf Projektförderung sind:

15. Mai 2026

15. Oktober 2026 

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Förderanträge sollten möglichst im Jahr vor der geplanten Durchführung eingereicht werden. Kurzfristige Gesuche können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Bitte planen Sie daher ausreichend zeitlichen Vorlauf für Ihre Antragstellung ein.

Antrag auf Projektförderung

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