Förderung

für Musikschaffende von heute 

Die GEMA-Stiftung unterstützt zeitgenössische Musikschaffende – insbesondere bei Projekten, die Werke mehrerer lebender Komponist:innen zur Aufführung bringen. Sie will besonders Vorhaben ermöglichen, die ohne diese Förderung (ggf. in Kombination mit weiteren Partnern) nicht realisierbar wären.

Ein besonderes Anliegen der Stiftung ist die Pflege des künstlerischen Erbes jener Musikautor:innen, die die GEMA-Stiftung als ihre Rechtsnachfolgerin oder Erbin eingesetzt haben. In diesen Fällen fördert die Stiftung gezielt Aufführungen ihrer Werke sowie wissenschaftliche Arbeiten zu ihrem Leben und Schaffen.

Nicht im Förderfokus stehen derzeit Projekte, die sich ausschließlich auf einzelne Musikautor:innen konzentrieren – etwa Kompositionsaufträge, Porträtkonzerte oder biografische Studien. Aufgrund der Vielzahl solcher Anträge liegt der aktuelle Schwerpunkt auf Projekten, die mehreren, lebnden Musikschaffenden zugutekommen. Eine Ausnahme bilden auch hier Persönlichkeiten, die die Stiftung als Erbin eingesetzt haben.

Näheres kann dem Statut des Beirats der GEMA-Stiftung entnommen werden:
> Statut anzeigen

Die mildtätige Unterstützung bedürftiger Musikautoren:innen sowie Musikverleger:innen erfolgt auf Nachweis einer akuten finanziellen Notlage.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Beirat der GEMA-Stiftung in der Regel zweimal jährlich.

Die Einreichungsfristen für Anträge auf Projektförderung und mildtätige Unterstützung sind:

  • 15. Mai 2026
  • 15. Oktober 2026 

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Förderanträge sollten möglichst im Jahr vor der geplanten Durchführung eingereicht werden. Kurzfristige Gesuche können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Bitte planen Sie daher ausreichend zeitlichen Vorlauf für Ihre Antragstellung ein.