Förderung

für zeitgenössische Komponisten und Textautoren – vor allem bei Projekten zur Aufführung von Musikwerken mehrerer lebender Musikautoren*innen.

Die GEMA-Stiftung will im Wesentlichen solchen Projekten helfen, die ohne Förderung durch die GEMA-Stiftung (ggf. zusammen mit ausgewählten anderen Förderern) nicht finanzierbar wären.

Abgesehen davon fühlt sich die GEMA-Stiftung der Person und dem Werk von Musikautoren besonders verpflichtet, welche die GEMA-Stiftung als ihre Rechtnachfolgerin bzw. Erbin eingesetzt haben. Sie fördert daher gezielt die Aufführung derer Werke bzw. Forschungsarbeiten zu deren Leben bzw. Werk.

Näheres kann dem Statut des Beirats der GEMA-Stiftung entnommen werden:
> Statut anzeigen

Nicht im Förderfokus der GEMA-Stiftung stehen derzeit solche Projekte, die auf einzelne Musikautoren zugeschnitten sind (z. B. Kompositionsaufträge, Porträtkonzerte bzw. biografische Arbeiten zu bestimmten Personen). Aufgrund der Vielzahl solcher Anträge konzentriert sich die GEMA-Stiftung aktuell auf die Förderung von Projekten, die einer größeren Anzahl von Musikautoren/innen dienen. Eine Ausnahme davon bilden jene Persönlichkeiten, welche die GEMA-Stiftung als ihre Rechtnachfolgerin bzw. Erbin eingesetzt haben.

Die Unterstützung bedürftiger Musikautoren*innen sowie Musikverleger*innen erfolgt auf Nachweis einer akuten finanziellen Notlage.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Beirat in der Regel zweimal pro Jahr.

Die Einreichungsfristen für Förderanträge (in der Regel für Projekte des Folgejahres) und Gesuche auf mildtätige Unterstützung sind:

  • 1. April 
  • 1. Oktober