Mildtätige Unterstützung
für bedürftige Musikschaffende in akuten finanziellen Notlagen
Die GEMA-Stiftung gewährt bedürftigen Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen sowie deren Angehörigen auf Antrag finanzielle Hilfe – im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke.
Entsprechend dem Statut des Beirats ist eine GEMA-Mitgliedschaft Voraussetzung für eine Unterstützung druch die GEMA-Stiftung. >> hier geht´s zum Statut.
So stelle Sie einen Antrag auf mildtätige Unterstüzzung:
Die Unterstützung kann nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers (und ggf. seiner Familienangehörigen) umfassend und erkennbar belegen.
Ein Formular zur Darstellung der finanziellen Situation steht Ihnen hier zum Download bereit. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und senden es zusammen mit aktuellen Einkommensnachweisen und ggf. weiterer relevanter Unterlagen per E-Mail an: post@gema-stiftung.de