für zeitgenössische Musikschaffende – vor allem bei Projekten zur Aufführung von Musikwerken mehrerer lebender Musikautor:innen.
für bedürftige Komponist:innen, Textdichter:innen und Musikverleger:innen in akuten finanziellen Notlagen.
Die GEMA-Stiftung ist Rechtsnachfolgerin von zahlreichen bedeutenden Musikschaffenden und setzt sich für die Pflege und die wissenschaftliche Erforschung des Werkes dieser Erblassenden ein.
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